Köthen (Anhalt) (1885–1927 amtlich Cöthen) ist die Kreisstadt des sachsen-anhaltischen Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Deswegen wird die Stadt gelegentlich als Welthauptstadt der Homöopathie bezeichnet
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
24.876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06366, 06369, 06388Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03496
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Köthen (Anhalt)
Markt 1
06366 Köthen (Anhalt)
2. Einwohnermeldeamt Köthen (Anhalt)
Markt 1
06366 Köthen (Anhalt)
3. Ordnungsamt Köthen (Anhalt)
Markt 1
06366 Köthen (Anhalt)
Gemeinde Köthen (Anhalt) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Köthen (Anhalt) betreffen das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK), das im Juni 2024 durch den Stadtrat Köthen (Anhalt) beschlossen wurde. Dieses Konzept umfasst die Ergänzung der 12 ländlich geprägten Ortschaften und diskutiert alle Belange für eine nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich Klimaschutz. Es basiert auf einer umfassenden Bestandserfassung, Datenfortschreibung und intensiven Abstimmungen mit allen Akteuren. Zudem wurden zukünftige Entwicklungsgebiete festgelegt und konsolidierte Bereiche ermittelt, die bereits im Juni 2023 durch den Stadtrat beschlossen wurden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.